E-Mail Disclaimer

die e-mail disclaimer, die heute üblich – weil ja leider auch rechtlich notwenig – sind, nerven mich eigentlich schon immer. es war nur kurz witzig; als ich für viele unserer kunden in letzter sekunde einen einrichten musste (gibt es eigentlich eine berechnung, wie viel speicherplatz dadurch in summe verbraten wird? ist sicher eine beachtliche zahl).

eine ansich sinnlose, aber trotzdem absolut witzige idee habe ich dazu bei martin leyrer gefunden:

1. Eine eventuell an eine Mitteilung (E-Mail) angehängte Signatur bzw. Disclaimer oder Haftungsausschluss wird die Nutzung Ihrer E-Mail durch mich in keinster Weise beinflussen. Sie haben mir die E-Mail geschickt, damit ich sie lese. Eine Fehlzustellung ist nicht möglich, da mein Mail-Server keine falsch addressierten E-Mails akzeptiert. Ich speichere die Mitteilung solange ich will – entweder bewusst oder weil ich vergessen habe, sie zu löschen.
2. Da eine unverschlüsselte E-Mail hinsichtlich der Vertraulichkeit im besten Fall einer Postkartte gleich kommt, behalte ich mir das Recht vor, eingelangte E-Mails zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere Presseaussendungen, Drohungen. Klagsandrohungen, Werbemails und andere unerfreuliche Mitteilungen. Für vertrauliche Mitteilungen verschlüsseln Sie ihre Mitteilung bitte mit Hilfe von GnuPG. Meinen Public Key finden sie über die gängigen Keyring-Server.
3. Ich behalte mir das Recht vor, unterhaltsame E-Mails an meine Freunde zu deren Unterhaltung weiter zu leiten.

leider kann ich es nicht verwenden – in der firma sowieso nicht, und privat leider auch nicht – ich habe mein smtp gateway bei einem hoster und damit keinen einfluss (aber vielleicht sollte ich es anregen? :mrgreen: )

5 thoughts on “E-Mail Disclaimer

  1. Die Disclaimer sind gerade eben nicht rechtlich notwendig noch bindend.
    Im gegesatz dazu die Notwendigen Angaben bei Firmen, hierzu zählen aber ebenfalls nicht die Disclaimer.

  2. das stimmt natürlich – nur die firmenangaben sind rechtlich notwendig (trotzdem nehmen die meisten dies zum anlass auch gleich einen vollen disclaimer anzuhängen)

  3. 👿 herr martin leyrer ist bez des disclaimers vollkommen uninformiert. Stichwort Postgeheimnis. Ich darf einen Brief der Irrtümlich mir zugegangen ist nicht öffnen. das gilt auch für emails. eine email ist keine postkarte speziell wenn eine zustellbestätigung verlangt werden,
    folgender fall: ich sende eine email mit zustellungsbestätigung dieses mail wird von einer anderen person geöffnet- trotzdem gilt sie als zugestellt auch wenn es nicht der empfänger geöffnet hat.- weil jeder ist für die sicherheit seines pc verantwortlich ich darf ihn nicht ungesichert herumstehn lassen.
    daher sein disclaimer beinhaltet den VORSATZ einer gerichtlich zu verfolgenden Straftat.
    mir sollte er nicht mit sowas kommen – mein nächster hawaiurlaub -(ist nicht so toll- unter uns) ist gesichert

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